Stichtag 30. November: Kfz-Versicherung wechseln und sparen

Durch Wechsel des Autoversicherers sparen sie oft bares Geld. Wenn Sie günstiger versichert sein wollen, sollten Sie sich den 30. November notieren. Denn bis zu diesem Termin müssen Sie dem alten Versicherer in der Regel kündigen, wenn Sie mit Jahresbeginn 2024 zu einem preiswerteren Anbieter wechseln möchten.

Vertragsjahr in der Kfz-Versicherung ist für gewöhnlich das Kalenderjahr. Ihren alten Vertrag können Sie dann mit einer Frist von einem Monat zum 31. Dezember 2023 kündigen. Das Kündigungsschreiben muss also bis zum Stichtag 30. November beim bisherigen Kfz-Versicherer eingehen, damit die Kündigung wirksam ist, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate. Ausreichend ist eine formlose Mitteilung „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung mit Wirkung zum 31. Dezember 2023“. Im Kündigungsschreiben sollten zudem die Vertragsnummer, das Kfz-Kennzeichen, Ort und Datum genannt sein. Die Kündigung muss per Textform erfolgen, also per Brief oder auch per E-Mail. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, schicken Sie die Kündigung per Einwurf-Einschreiben und lassen Sie sich den Eingang vom Versicherer bestätigen, so können Sie den rechtzeitigen Zugang bei Unklarheiten nachweisen. Wichtig: Während des laufenden Versicherungsjahres lässt sich eine Kfz-Police nur in Sonderfällen kündigen, zum Beispiel nach einem abgeschlossenen Schadenfall oder bei Wechsel des Fahrzeugs.

Der Preiswettbewerb der Kfz-Versicherer ist aktuell hoch, sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung wie auch im Teil- und Vollkaskoschutz. Gerade ältere Verträge sind oft unnötig teuer. Vergleichen Sie am besten jetzt schon die Tarife, dann haben Sie genug Zeit, eine neue Police bei einem günstigeren Anbieter abzuschließen und Ihren Altvertrag fristgerecht bis zum 30. November zu kündigen. Übrigens: Viele Kfz-Versicherer übernehmen für ihre Neukunden die Kündigung des bisherigen Vertrags, die erreichte Schadenfreiheitsklasse wird automatisch übernommen.

 

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