Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen; seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.
Die Grundlagen
Rund 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Als Arbeitnehmer mit höchstens 4.125 Euro Monatsgehalt (oder 49.500 Euro im Jahr), müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. Falls Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt oder als beruflich Selbstständiger können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Auch als beihilfeberechtigter Beamter sind Sie in der Regel privat krankenversichert.
Seit 2009 gilt der allgemeine Beitragssatz
Seit 1. Januar 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten zunächst den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. 14,6 Prozent übernehmen Sie und Ihr Arbeitgeber je zur Hälfte, die restlichen 0,9 Prozent tragen Sie als gesetzlich Versicherter alleine. Insgesamt zahlen Sie aus eigener Tasche also 8,2 Prozent Ihres Einkommens für Ihre gesetzliche Krankenversicherung (Stand 2011).
Ihre Familie ist mitversichert
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert ? anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
Leistungsunterschiede der gesetzlichen Kassen
Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich. Das medizinisch Notwendige wird - bis auf die vom Versicherten zu übernehmenden Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt. Teure und besonders schonende Behandlungsverfahren sind allerdings oft den Kunden der Privatversicherer vorbehalten.
Die Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen an Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenversicherer spezielle Wahltarife - zum Beispiel Hausarzttarife ohne Praxisgebühr und Tarife mit Prämienrückerstattung, wenn man als Versicherter ein Jahr keine ärztlichen Leistungen in Anspruch nimmt.
Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse
Seit 2009 gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung der Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent. Die Versicherungsbeiträge fließen direkt an den Gesundheitsfonds und werden an die gesetzlichen Krankenversicherer verteilt. Kommt Ihre Krankenkasse mit dem Geld nicht aus, kann sie von Ihnen einen Zuschlag erheben. Die Höhe dieses Zuschlags darf ein Prozent Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Verlangt Ihre Kasse einen Beitragszuschlag, können Sie sofort zu einer anderen, möglichst günstigeren Kasse wechseln.
Beitrag nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag - auch wenn Sie tatsächlich mehr verdienen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2012 bei 3.825 Euro im Monat, das entspricht einem Jahreseinkommen von 45.900 Euro.
Beispiel: Sie verdienen als gesetzlich Versicherter 4.400 Euro im Monat. Ihre Kasse verlangt den Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent von höchstens 3.825 Euro. Ihr Arbeitnehmeranteil beträgt 8,2 Prozent, monatlich zahlen sie aus eigener Tasche also 313,65 Euro für Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Ihr Arbeitgeber übernimmt 7,3 Prozent, das sind im Beispiel 279,23 Euro im Monat
So wechseln Sie die Krankenkasse
Sie können in eine andere gesetzliche Kasse wechseln, sobald Sie mindestens 18 Monate lang Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten.
Beispiel: Sie wollen ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein, dann müssen Sie bis zum 31. März kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, das Kündigungsschreiben muss der alten Kasse also bis zum 31. Januar zugehen. Am besten per Einschreiben, damit Sie Ihre Kündigung im Zweifel nachweisen können.
Falls Ihre Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, die 18-monatige Bindungsfrist entfällt.
Zusatzversicherung: Sichern Sie sich bessere Leistungen
Ihre gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur die medizinische Grundversorgung. Wenn Sie erstklassige Leistungen wollen, entscheiden Sie sich als Kassenpatient am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung.
Gestalten Sie den Zusatzschutz nach Ihrem persönlichem Bedarf
Welche Leistungen Sie in Ihrer Kranken-Zusatzversicherung absichern, entscheiden Sie nach persönlichem Bedarf. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).
Wichtig: Die Leistungen Ihrer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie in aller Regel nicht sofort nach Abschluss der Police in Anspruch nehmen. Bis Ihr Zusatzversicherer etwa teuren Zahnersatz oder eine hochwertige Brille bezahlt, müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen. Informieren Sie sich also rechtzeitig.
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Alternative: Privat versichern
Die Private Krankenversicherung bietet viele Vorteile. Als Arbeitnehmer müssen Sie nur dann gesetzlich krankenversichert bleiben, wenn Sie nicht mehr als 4.237,50 Euro im Monat verdienen. Sobald Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Das kann sich vor allem lohnen, wenn Sie gesund sind und keine Familienangehörigen mitversichern müssen.
Auch wenn Sie nicht in die Private wechseln können oder wollen, sollten Sie auf ein Plus an Leistungen nicht verzichten: Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung verbessern Sie Ihre medizinische Versorgung entscheidend und passen Ihren Versicherungsschutz an Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse an.
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