Zusatz zur staatlichen Rente
Zusätzliche Altersvorsorge muss sein - die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter. Aus diesem Grund ergänzt die betriebliche Altersversorgung die staatliche Rente.
Mit fünf Prozent ist die betriebliche, also die vom Arbeitgeber organisierte Altersversorgung hierzulande zwar noch ein Nischenprodukt im Gegensatz zu Nachbarländern wie der Schweiz oder Holland. Die jüngste Renten-Reform hat die betriebliche Vorsorge aber durch zahlreiche Neuregelungen aufgewertet, um ihren Anteil an der Altersvorsorge zu stärken.
Gerade bei klein- und mittelständischen Betrieben gibt es echten Bedarf: nur 23 Prozent der Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten bieten bisher eine betriebliche Altersversorgung an.
Betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente
Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar
Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.
Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzlichen Rente finanzierbar bleibt.
Staatliche Förderung für private Vorsorge
Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Kapitallebensversicherung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.
Arbeitnehmerhaben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung
Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.
Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.
Die Durchführungswege: So funktioniert die betriebliche Altersversorgung
Die Betriebliche Altersversorgung kann über fünf verschiedene Durchführungswege gestaltet werden:
Betriebsrente direkt vom Chef
Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Bei einer etwaigen Insolvenz des Arbeitgebers sind die Rentenansprüche seiner Arbeitnehmer aus der Direktversicherung durch eine spezielle Rückversicherung („Pensions-Sicherungs-Verein“) geschützt.
Unterstützungskassen sind selbstständig und sicher
Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.
Ähnlich wie bei der Direktzusage gibt es Sicherheiten: bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den so genannten „Pensions-Sicherungs-Verein“ geschützt, an den der Arbeitgeber zu diesem Zweck Beiträge leistet.
Pensionsfonds: flexible Anlage auch für Risikofreudige
Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung - die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden.
Das bietet die Chance auf höhere Renditen, birgt aber auch Risiken, da die Kurse am Aktienmarkt schwanken. Die Ansprüche des Arbeitnehmers bestehen direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seine Police bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.
Informationen für den Arbeitnehmer
Zusätzliche Altersvorsorge muss sein, denn die gesetzliche Rente ist in vielen Fällen zu knapp für ein angenehmes Leben im Alter.
Neben der privaten Altersvorsorge bspw. durch eine Riester-Rente kann die betriebliche Altersversorgung die staatlichen Rentenleistungen sinnvoll ergänzen - in vielen Fällen sogar mit staatlicher Förderung.
Ihr Arbeitgeber übernimmt die Abwicklung und ist in Ihrem Auftrag Vertragspartner des Finanzdienstleisters, der die betriebliche Vorsorge übernimmt. Als Arbeitnehmer haben Sie ein gesetzliches Recht auf betriebliche Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung - es wird also ein Teil Ihres Gehalts für Ihre betriebliche Vorsorge verwendet.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich auch selbst finanziell, in einigen Branchen haben sich die Unternehmen sogar tarifvertraglich verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung ihrer Beschäftigten zu zahlen.
Die Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung sind sicher
Bei Elternzeiten oder längerer Krankheit können Sie Ihre betriebliche Vorsorge aus eigenen Mitteln weiterführen - damit sollen Versorgungslücken vermieden werden. Das bei einem früheren Arbeitgeber erworbene Vorsorgekapital können Sie im Regelfall zum neuen Chef mitnehmen. Ihre betrieblichen Versorgungsansprüche sind im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers geschützt und gehen auch bei einem möglichen Konkurs des Arbeitgebers nicht verloren.
